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Sinti-Romanes in der Erwachsenenbildung

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Sinti-Romanes in der Erwachsenenbildung Empty Sinti-Romanes in der Erwachsenenbildung

Beitrag von Lallaru Tschawu Di Okt 01, 2013 6:25 pm

Hallo zusammen,

In einem Bericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein / Sprachchartenbericht 2003 Drucksache 15/2880 (S.43/44) heißt es (Auszug) -

"Der Zentralrat befürwortet Sprachkurse auf privater Basis und im Rahmen der Erwachsenenbildung durch Lehrkräfte aus der Minderheit.Durch die staatliche Finanzierung des Dokumentations und Kulturzentrums deutscher Sinti u.Roma in Heidelberg wird die Ziffer iii (Art.1 Abs.1 f iii) bundesweit umgesetzt.Aufgrund dieser Förderung und des Selbstverwaltungsprinzips liegt es in der Hand der Verantwortlichen der Minderheit/Sprachgruppe in dieser Institution,bei der Entscheidung über die Aktivitäten des Zentrums entsprechende Maßnamen der Erwachsenbildung zu beschließen und im Rahmen der insgesamt verfügbaren Mittel  durchzuführen"

ZUM SPRACHENCHARTABERICHT/PDF DATEI

Was bedeutet dies im Kartext...?

Der Zentralrat deutscher Sinti und Roma (Heidelberg) befürwortet  Romanes-Sprachkurse bei Erwachsenen.Diese Sprachkurse sollen durch Sintilehrer durchgeführt werden.Wie diese Sprachkurse bundesweit durchgeführt werden,liegt im Ermessen des Zentralrates.Der entsprechende Erwachsenen-Unterricht wird mit staatlichen Geldern gefördert,die dem Zentralrat für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden.Eines sollte unserem Volk klar sein...dieser Unterricht kann und wird sicher nicht zur Probe eingeführt werden.Die EU Sprachencharta gewährt den Sprechern von regional und Minderheitensprachen (nach ihrer Einführung) weder Inividual noch Kollektivrechte,und daher auch keine Klagemöglichkeiten.Einmal eingeführt ...wären rechtliche Schritte gegen einzelne Artikel der Charta auf Grundlage von Individualrechten einzelner Personen oder Gruppen schwierig wen nicht unmöglich.      
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Sinti-Romanes in der Erwachsenenbildung Empty Re: Sinti-Romanes in der Erwachsenenbildung

Beitrag von Lallaru Tschawu Di Okt 01, 2013 6:26 pm

Verehrte Leser,

im zweiten Bericht der BRD 2004 zum Rahmenübereinkommen des Europarates/Schutz nationaler Minderheiten sind unter anderem  auf Seite 77/78/175/301 folgende Informationen zu lesen (Auszug)-

Der Zentralrat deutscher Sinti u.Roma ist der Dachverband von neun Landesverbänden deutscher Sinti u.Roma und einigen regional oder lokal tätigen Vereinen und Institutionen.Aufgabenschwerpunkte sind die Interessenvertretung der nationalen Minderheit,zur politischen Gleichstellung.Hierzu gehören auch beispielsweise - Gesetzesvorschläge und politische Initiativen zum Schutz vor rechtsradikalen Gewaltdelikten und Übergriffen - das Holocaust Mahnmal - Durchsetzung von Minderheitenrechten und Entschädigungsansprüchen von Holocaust-Opfern.Aufgabenschwerpunkte des Dokumentations und Kulturzentrums sind die Dokumentation und wissenschaftliche Arbeit zur Geschichte Kultutr und Gegenwart der nationalen Minderheit - die kulturelle Arbeit - die Bildung und Fortbildung.Der Stellenplan beim Zentralrat umfasst sechs Stellen für Mitarbeiter (überwiegend Akademikerpositionen) der beim Dokumentations und Kulturzentrum 18,5 Stellen.


Die Bundesregierung bewilligt dem Dokumentations und Kulturzentrum Deutscher Sinti u.Roma in Heidelberg seit Januar 2001 finanzielle Mittel um mit zwei Mitarbeitern das "Referat Bildung" einzurichten.Zu dessen länderübergreifenden Aufgaben gehört es,neben der Erarbeitung von Materialien für den ergänzenden Hausaufgaben und Sprachunerricht durch Lehrer aus der Minderheit/Sprachgruppe für interessierte Kinder solche Kursangebote in Romanes auch in Hessen anzuregen.Der Hessische Landesverband deutscher Sinti u.Roma wirkt hierbei mit.Die Landesregierung stimmt sich bei der Beauftragung/Anstellung geeigneter Lehrkräfte mit diesen Organisationen ab.Für das Zustandekommen eines Kursangebotes hält die Landesregierung jeweils eine Zahl von 8 bis 10 Personen der Minderheit/Sprachgruppe für ausreichend.Das gilt gleichermassen auch für den Bereich der Erwachsenenbildung.  



Einige nicht dem Zentralrat angeschlossene Organisationen und Älteste von Familienverbänden deutscher Sinti haben sich zur Sintiallianz Deutschland e.V.zusammengeschlossen.Die Allianz wurde 1999/2000 nach eigenen Angaben von 20 Stammesvertretern gegründet und ist danach der Dachverband von bisher neun unabhängigen Sinti-Organisationen und einem Lowara-Stamm.Die Sintiallianz versteht sich als Interessenvertreteung derjenigen Sinti,die sich der traditionellen Lebensweise verpflichtet fühlen,und diese soziale und kulturelle Ordnung erhalten wollen.Die Sintiallianz sieht Probleme entstehen,wen sich das Dokumentations und Kulturzentrum (deutscher Sinti u.Roma/Heidelberg) mit entsprechenden Forschungsaufgaben befasst.Die meisten akademischen Mitarbeiter des Zentrums in deren Händen auch Forschungsaufgaben liegen würden,sind keine Angehörigen der Sinti-Volksgruppe.Was wird mit ihren Forschungsergebnissen,wen diese Wissenschaftler das Zentrum einmal verlassen?Wer entscheidet über eine Publizierung von Forschungsergebnissen zur Sinti-Kultur und zum Romanes die ein kultureller Tabubruch wären?

Mit dem unteren Link gelangt ihr zum zweiten Bericht der Bundesrepublik Deutschland/der Europäischen Charta für Regional und Minderheitensprachen 2003.Ihr könnt diesen Bericht als HTML Version auf Festplatte speichern.  


HIER KLICKEN - ZUM SPRACHCHARTENBERICHT 2003
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Sinti-Romanes in der Erwachsenenbildung Empty Re: Sinti-Romanes in der Erwachsenenbildung

Beitrag von Lallaru Tschawu Di Okt 01, 2013 6:27 pm

Nach dem Romanes-Unterricht an Sintikindern befürwortet der Zentralrat deutscher Sinti u.Roma nun auch Romanes in der Erwachsenenbildung.Die ganze Sache hört sich gut an...den wer kann schon etwas gegen einen Romanes-Unterricht haben,der von Sintilehrern durchgeführt werden soll?Doch gerade beim Erwachssenenunterricht stellen sich bestimmte Probleme...

Viele Sinti lehnen eine Einbeziehung ihres Sinti-Romanes in den Anwendungsbereich der EU Sprachencharta grunsätzlich ab.Die betreffenden Familenverbände verweisen darauf,das dies ihrer jahrhundertealten Rechtsordnung entspricht - die (dem entsprechenden Tabusystem unterliegende) Sprache der Sinti niemanden außerhalb der Sinti-Gemeinschaft zugänglich zu machen.Dieses Verhalten fußt zum Teil auch auf den negativen Erfahrungen vieler Sinti,mit NS Rassenforschern im 3.Reich.Daher vertritt auch der Zentralrat die Auffassung dass hier mit Rücksicht auf die Erfahrungen der Überlebenden des Völkermordes Sinti-Romanes,nicht durch Außenstehende im staatlichen Bildungssystem gelehrt oder gelernt werden kann und sollte.

Davon unterscheiden sich Roma-Vereine,die für eine Einbeziehung ihres Romanes in den Unterricht plädieren und Maßnamen der Verschriftlichung in allen europäischen Staaten unterstützen wollen.Was vielen Außenstehnden unbekannt sein dürfte...Roma und Sinti unterscheiden sich nicht nur in der Sprache,sondern auch in ihrem spezifischen Tabusystem  voneinander.Kein Sinto wird einen Roma ohne weiteres verstehen können - und umgekehrt.Auch im Tabusystem beider Volksgruppen existieren spezielle Unterschiede.Die verschiedenen Roma-Verbände haben ihre Sprache für die Erforschung durch Außenstehende geöffnet.Es existieren Fachbücher und Lehrstühle an Universitäten in denen ein standartisiertes Roma-Romanes gelehrt wird.Dieses standartisierte Romanes hat nicht viel mit dem Sinti-Dialekt der in Mitteleuropa heimischen Sinti gemeinsam.Gerade dieser Umstand beweist ja die kulturelle Autonomie und Eigenständigkeit beider Volksgruppen.        

Theorie und Praxis -

Angenommen eine Person möchte im Rahmen der Erwachsenenbildung Romanes erlernen.Folgendes Szenario - Ein Mann mitte dreißig - sein Vater ist ein Sinto seine Mutter eine Chali.Die Eltern haben sich in der Kindheit des Antragstellers getrennt so das er nicht unter Sinti groß geworden ist.Auch wen dieser Mann deutsch aufgewachsen ist,so hat er doch Dadisgu Wast und immer gemerkt das er sich durch das Aussehen von seinem Umfeld unterschieden hat.Er suchte daher immer den Kontakt zu seinen Sinti-Angehörigen,hatte aber auch gleichzeitig Scheu vor einer möglichen Ablehnung.Deshalb möchte er an dem besagten Romanes-Unterricht teilnehmen,um damit Barrieren abzubauen und dadurch leichter Kontakte zu seinen Verwandten knüpfen zu können .Frage - wer könnte diesem Antragsteller wohl den Romanes-Unterricht guten Gewissens verweigern...?Angenommen die ganze Geschichte wäre nun völlig frei erfunden,um als Außenstehender an diesem Romanes-Unterricht leilzunehmen und diese Sprache zu erlernen?Wer überprüft die entsprechenden Angaben - und dürfen diese Angaben überhaupt durch einen Sintolehrer,oder andere überprüft werden?Was ist mit Datenschutz oder Persönlichkeitsrechten zweiter und dritter Personen...Wäre der jeweilige Antragsteller überhaupt auskunftspflichtig - wen ja was würde im nachinein mit den erhobenen Daten der betreffenden Familien/Personen geschehen?
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