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Zur EU Sprachencharta

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Beitrag von Lallaru Tschawu So Apr 13, 2014 7:41 pm

Verehrte Leser,

zum Thema Sinti-Romanes in der Erwachsenenbildung/ Eu Charta für Regional und Minderheitensprachen heißt es unter Artikel 7 - Ziele und Grundsätze...

Die Bereitstellung geeigneter Formen und Mittel für das Lehren und Lernen von Regional und Minderheitensprachen auf allen geeigneten Stufen. Die Bereitstellung von Einrichtungen die es Personen die eine Regional oder Minderheitensprache nicht sprechen aber in dem Gebiet leben in dem sie gebraucht wird,ermöglichen diese zu lernen wen sie dies wünschen. Die Förderung des Studiums und der Forschung im Bereich der Regional und Minderheitensprachen an Universitäten und gleichwertigen Einrichtungen.

Unter Artikel 8 Bildung heißt es weiter:

An Universitäten oder anderen Hochschulen Unterricht in den Regional oder Minderheitensprachen anzubieten oder Möglichkeiten für das Studium dieser Sprachen als Studienfächer an Universtäten und anderen Hochschulen anzubieten.Dafür zu sorgen das in der Erwachsenen und Weiterbildung Kurse angeboten werden die überwiegend oder ganz in den Minderheitensprachen durchgeführt werden.

In Teil IV - Anwendung der Charta: (Auszug)-

Die Vertragsparteien legen dem Generalsekretär des Europarates in einer vom Ministerkomitee zu bestimmenden Form ,in regelmässigen Abständen einen Bericht über ihre in Übereinstimmung mit Teil II dieser Charta verfolgten Politik und über die in Anwendung der von ihnen angenommenen Bestimmungen des Teiles III getroffenen Maßnamen vor.Der erste Bericht wird innerhalb eines Jahres vorgelegt,die weiteren Berichte in  Abständen von 3 Jahren nach Vorlage des ersten Berichtes.Die Vertragsparteien veröffentlichen ihre Berichte.Die dem Generalsekretär des Europarates nach Artikel 15 vorgelegten Berichte werden von einem nach Artikel 17 eingetzten Sachverständigenausschuß geprüft.

Dies ist nur ein relativ kurzer Auszug aus der EU Sprachencharta.Diese Charta erstreckt sich allerdings nicht nur auf schulische sondern alle Bereiche des öffentlichen Lebens, wie Justiz - Verwaltungsbehörden - Öffentliche Dienstleistungsbetriebe - Medien - Kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen - Wirtschaftliches und soziales Leben.

ZUM SPRACHENCHARTABERICHT/PDF DATEI
Zur EU Sprachencharta PM-2008-010_Rose_Portraet_rdax_104x150

Einmal eingeführt wird sich die EU Sprachencharta vermutlich nicht auf den Romanes Unterricht an Sintikindern beschränken lassen.Dieser Unterricht könnte nur eingeführt werden,wen eine Weitergabe des Sinti-Romanes an Außenstehende zu 100% ausgeschlossen werden kann. Kann Romani Rose (Bild oben) können der ZR und seine angeschlossenen Landesverbände hier 100%ig garantieren das der Romanes-Schulunterricht nach EU Sprachencharta, anschließend unter den Sinti dieses Landes bleibt? Dies ist kaum anzunehmen, den eine 100%ige Garantie gegen eine Weitergabe an die Allgemeinbevölkerung gibt es nicht. Daher ist ein Romanes-Unterricht an Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen seitens der Sinti-Volksgruppe eindeutig abzulehnen. Die Sintifamilien dieses Landes würden damit gegen tradierte Gesetze und Traditionen verstoßen,die eine Weitergabe des Romanes an "Nichtzigeuner" eindeutig untersagen. Viele Sinti lehnen deshalb eine Einbeziehung des Sinti-Romanes in den Anwendungsbereich der EU Sprachencharta grunsätzlich ab.Die betreffenden Familenverbände verweisen darauf,das dies ihrer jahrhundertealten Rechtsordnung entspricht, die (dem entsprechenden Tabusystem unterliegende) Sprache der Sinti niemanden außerhalb der Sinti-Gemeinschaft zugänglich zu machen. Dieses Verhalten ist teilweise als Reaktion und Schutzmechanismus auf Jahrhunderte der Verfolgung und Ausgrenzung zu verstehen, fußt zum Anderen auf negativen Erfahrungen vieler Sinti, mit NS Rassenforschern und Behörden im Nationalsozialismus.

Die Sprachencharta des Europarates ist seit Anfang 1999 In Kraft.In Deutschland hat das Kabinett im Oktober 2001 den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Sprachencharta vorgelegt.Es stellt die Weichen für praktische Verbesserungen,im alltäglichen Gebrauch des Romanes der deutschen Sinti im gesamten Bundesgebiet.Der Zentralrat deutscher Sinti u.Roma hat sich mit 9 angeschlossenen Landesverbänden für eine Einbeziehung des Romanes in den Anwendungsbereich der EU Sprachencharta ausgesprochen.Hessen ist bisher das einzige Bundesland in dem die Umsetzung dieser EU Sprachencharta bereits jetzt aktiv vorbereitet wird.

Der betreffende Romanes-Unterricht für Sintikinder kann von Sinti-Familien die in größerer Zahl und räumlicher Nähe zusammenleben,beim ZR deutscher Sinti u.Roma (Heidelberg) oder den angeschlossenen Landesverbänden beantragt werden.Die entsprechenden Anträge werden anschließend dort zusammengefaßt, und an die jeweiligen Schulbehörden der einzelnen Bundesländer weitergeleitet.Es wird also von den betreffenden Sinti-Familien und den Rechtsprechern abhängen,ob sich dieser Unterricht in der Praxis letztlich durchsetzen kann...

In einem Bericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein / Sprachchartenbericht 2003 Drucksache 15/2880 (S.43/44) heißt es (Auszug) -

"Der Zentralrat befürwortet Sprachkurse auf privater Basis und im Rahmen der Erwachsenenbildung durch Lehrkräfte aus der Minderheit.Durch die staatliche Finanzierung des Dokumentations und Kulturzentrums deutscher Sinti u.Roma in Heidelberg (Bild unten) wird die Ziffer iii (Art.1 Abs.1 f iii) bundesweit umgesetzt.Aufgrund dieser Förderung und des Selbstverwaltungsprinzips liegt es in der Hand der Verantwortlichen der Minderheit/Sprachgruppe in dieser Institution,bei der Entscheidung über die Aktivitäten des Zentrums entsprechende Maßnamen der Erwachsenbildung zu beschließen und im Rahmen der insgesamt verfügbaren Mittel  durchzuführen"

Zur EU Sprachencharta 0cd78fa70a

Was bedeutet dies im Kartext...?

Der Zentralrat deutscher Sinti und Roma (Heidelberg) befürwortet  Romanes-Sprachkurse bei Erwachsenen.Diese Sprachkurse sollen durch Sintilehrer durchgeführt werden.Wie und wo diese Sprachkurse durchgeführt werden, liegt allein im Ermessen des Zentralrates der ja den entsprechenden Behörden die Daten zur Verügung stellt. Der entsprechende Erwachsenen-Unterricht wird mit staatlichen Geldern gefördert,die dem Zentralrat für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden. Am Rande ist noch zu erwähnen, das die EU Sprachencharta den Sprechern von regional und Minderheitensprachen (nach ihrer Einführung) weder Inividual noch Kollektivrechte gewährt,und daher auch keine Klagemöglichkeiten gegen das Weitergeben oder Lehren dieser Sprache. Einmal eingeführt, sind rechtliche Schritte gegen einzelne Artikel der Charta auf Grundlage von Individualrechten einzelner Personen, oder Gruppen schwierig, wen nicht unmöglich.
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